Arbeitsrechtliche Fragestellungen gehören zum Alltag eines jeden Unternehmers. Ein fundiertes arbeitsrechtliches Know-how und die Kenntnis der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung sind dabei unverzichtbar. Wir beraten und begleiten Sie in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Unser Leistungsspektrum reicht von der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen und der Erstellung von individuellen Arbeits- und Dienstverträgen bis hin zu deren Beendigung durch Aufhebung oder Kündigung. Wir begleiten Sie bei Auseinandersetzungen mit einzelnen Arbeitnehmern oder der Arbeitnehmervertretung und nehmen gegebenenfalls die Vertretung Ihrer Interessen vor den zuständigen Arbeitsgerichten für Sie wahr.
Zudem beraten wir Sie bei der Minimierung von haftungs- und sozialversicherungsrechtlichen Risiken – etwa im Zusammenhang mit Scheinselbständigkeit – sowie in vertrags- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten von Organvertretern wie Geschäftsführern und Vorständen.
Rechtsgebietsübergreifend profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen in den Bereichen Umstrukturierungen, Umwandlungen und Unternehmenstransaktionen. Hier bieten wir Ihnen die umfassende Betreuung der individual- und betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen.