Hinweisgeber-Meldestelle
Nach dem am 02. Juli 2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz werden Unternehmen mit i.d.R. mehr als 50 Beschäftigten zur Einrichtung von sog. internen Meldestellen verpflichtet. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, dem drohen bis zu 20.000 Euro Bußgeld. Wir beraten Sie…