
Durch die aktuellen Beschränkungen des Wirtschaftsverkehrs aufgrund der Covid-19-Pandemie kommt es in vielen Branchen zu Kurzarbeit, Betriebseinschränkungen und Lieferengpässen.

Im Transparenzregister werden seit 2017 Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften und weiteren Rechtsträgern – mit Ausnahme der GbR – elektronisch erfasst.

Zur Unterstützung der infolge der Corona-Pandemie wirtschaftlich in Bedrängnis geratenen Betriebe hat die Bundesregierung einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld beschlossen.