Das öffentliche Wirtschaftsrecht wird geprägt von dem Vergaberecht, dem Beihilferecht und dem Regulierungsrecht. Hier liegt der Schwerpunkt unserer öffentlich-rechtlichen Tätigkeit.
Ganz gleich, ob Sie öffentlicher Auftraggeber oder privatwirtschaftliches Unternehmen sind, wir beraten Sie in allen Fragen zu Durchführung und Teilnahme an Ausschreibungsverfahren. Außerdem unterstützen wir Sie bei der beihilferechtskonformen Umsetzung von Subventionsmaßnahmen. Gerade für die in Privatrechtsform geführten Eigengesellschaften der Öffentlichen Hand ergeben sich durch die Nähe zum Staat eine Vielzahl beihilferechtlicher und vergaberechtlicher Fragestellungen, bei denen Sie auf unsere Expertise zurückgreifen können.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Gründung von Public-Private-Partnerships und sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle preisrechtlichen Fragestellungen bis hin zu Ihrer Vertretung in Preisprüfungsverfahren.
In Zusammenarbeit mit der FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft beraten wir die Öffentliche Hand bei Privatisierungsvorhaben, vor allem im Wasser-, Abfall- und Abwasserbereich.